Vor einiger Zeit beschäftigte sich der Kirchenvorstand der ev.-luth. Auferstehungsgemeinde aufgrund einer konkreten Anfrage erstmals mit dem derzeit geltenden Asylrecht und hier im Besonderen mit der Frage des Kirchenasyls.
Das sogenannte Kirchenasyl steht in einer jahrhundertelangen Tradition, auf die sich auch heute noch Kirchengemeinden berufen, um Menschen zu schützen, denen eine Abschiebung oder eine Überstellung in eine lebensbedrohliche oder menschenunwürdige Situation droht.
Als Resultat eines Dialogs zwischen dem ‚Bundesamt für Migration und Flüchtlinge‘ und hochrangigen Vertretenden der katholischen und evangelischen Kirche zu Kirchenasylfällen wurde im Jahr 2015 eine Vereinbarung getroffen, dass in begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung von besonderen humanitären Härten eine zwischen den zentralen Ansprechpersonen beider Seiten gesteuerte, lösungsorientierte Einzelfallprüfung im Rahmen des rechtlich Möglichen stattfindet.
Die Evangelischen Kirchen in Hessen und Nassau und von Kurhessen-Waldeck sehen Kirchenasyl als letzten legitimen Versuch einer Gemeinde, Flüchtlingen durch zeitlich befristeten Schutz beizustehen, um auf eine erneute, sorgfältige Überprüfung ihres Schutzbegehrens hinzuwirken.
Ungeachtet dessen, dass Kirchenasyl das grundsätzliche Problem der bestehenden Gesetzeslage nicht löst und keine Ursachen bekämpft, die Anlass zur Flucht bieten, befürwortet der Kirchenvorstand im konkreten Fall Einzelfallhilfe zu leisten.
Um dies tun zu können, benötigt es Menschen, die sich diese Problematik zu eigen machen und bereit sind, auch selbst tatkräftige, praktische Unterstützung zu leisten. Geplant ist daher die Gründung eines Arbeitskreises, der sich mit dieser Problematik auseinandersetzt und Voraussetzungen schafft, die zu einem konkreten Angebot von Kirchenasyl führen.
Interessierte, die dieses Anliegen unterstützen möchten, sind gebeten, über Pfarrer Rudolf Mader (Tel. 06151/376971 oder per Mail ) Kontakt aufzunehmen.