Der Kirchenvorstand der Ev. Auferstehungsgemeinde hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2022
Pfarrer Rudolf Mader
zum neuen Gemeindepfarrer auf der Pfarrstelle II gewählt.
Wir weisen darauf hin, dass jedes nach der Kirchengemeindewahlordnung wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch gegen die Wahl einlegen kann (§23 [3] Pfarrstellengesetz).
Einsprüche sind schriftlich bei Dekan Dr. Raimund Wirth einzulegen und zu begründen. Sie können nur auf folgende Gründe gestützt werden (§27 PfStG):
a) Gesetzwidrigkeit des Besetzungsverfahrens
b) Erhebliche Bedenken gegen Lehre und Lebensführung
c) Wesentlich eingeschränkte Dienstfähigkeit
Für den Kirchenvorstand
Hans-Jörg Dittmann, Pfarrer (Vorsitzender)
Dr. Michael Dzieia (Stellv. Vorsitzender)